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Landesinformationen über Benin | Staatsname
| Republique du Benin | Amtssprache
| Französisch | Staatsform
| Präsidiale Republik | Hauptstadt
| Porto-Novo | Währung
| CFA-Franc | Fläche
| 112622 km2 | Ausdehnung Nord - Süd
| 650 km | Ausdehnung West - Ost
| 325 km | Küstenlänge
| 125 km | Höchster Berg
| Atakorakette 641 m | Längster Fluss
| Queme 459 km | Größter See
| ./. |
 Landkarte von Benin
Temperaturen (0C) in Cotonou



























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25,6
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27,3
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Niederschlag (mm) in Cotonou
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 Einreisebestimmungen:Stand 05/06
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Bonn (die Botschaft zieht Mitte Februar 2006 nach Berlin) zu erfragen. An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Visaanträge finden sie rechts im Menue. |
- | Impfung:Hinweis zu vorgeschriebenen Impfungen:
Bei Einreise ist eine spätestens 11 Tage vor Reiseantritt durchgeführte, gültige Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Kinder unter einem Jahr.
Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera kann im Gegensatz zur Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation gelegentlich verlangt werden. Dieses gilt insbesondere bei Einreise aus einem Infektionsgebiet oder bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.
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