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Countryinformations Eritrea | Name of the country
| Eritrea | Language
| Tigrinya, Arabisch | Government
| Republik; präsidiale Regierungsform mit Übergangsp | Capital
| Asmara | Currency
| Nakfa (Nfa) | Area
| 121320 km2 | Length North - South
| km | Length West - East
| km | Length of the coast
| 2234 km | Highest mountain
| Soira 3018 m | Longest River of
| | Biggest Lake
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 Map of Eritrea
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 Einreisebestimmungen:Stand 05/06
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt.Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit USDollar 60,- (stand 29.04.2005) für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein sogenanntes Re-Entry-Visum (am Besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und ggf. anschließend ohne erneute Visabeantragung wieder eingereist werden.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder USDollar 20,- entrichten.
Zur Beantragung des Visums benötigen sie ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. aller der für sie zuständigen staatlichen Stellen bzw. Behörden. Man sollte einige Zeit dafür einplanen.
Von der Visapflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und ReisedokumentenInhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visums
Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visapflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen.
Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisenMinderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist.
Visa werden an der Grenze nur in Ausnahmefällen erteilt. Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden. Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten mit den hiesigen Behörden abstimmen zu können.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres). Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Hinweise für Doppelstaater:
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für eritreische und deutsch-eritreische Staatsangehörige: Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer oder deutscher und eritreischer Staatsangehörigkeit (sog. deutsch – eritreische Doppelstaater), die mit eritreischen Ausweisdokumenten (eritreischer Reisepass oder eritreischer Personalausweis) nach Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden grundsätzlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Sie müssen nach ihrer Einreise umgehend bei der zentralen Ausländerbehörde in Asmara für die Wiederausreise ein Ausreisevisum beantragen. Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit ihrem deutschen Reisepass und einem eritreischen Visum einreisen werden zwar als Ausländer angesehen, müssen aber gegebenfalls auch bei der zentralen Ausländerbehörde in Asmara vorsprechen. Dies wird dann durch einen Stempel im Reisepass dokumentiert und bei der Ausreise aus Eritrea überprüft. Ohne diesen Stempel kann die Ausreise verweigert werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die hiesigen Behörden nicht an diese Vorschriften gebunden fühlen.Grundsätzlich rät die Botschaft dringend von einer Einreise mit eritreischen Ausweisdokumenten ab. Deutsch – eritreische Doppelstaater, die in Deutschland die vom eritreischen Staat verlangte eritreische Aufbausteuer nicht entrichtet haben, müssen bei der Wiederausreise mit Schwierigkeiten rechnen. Deutsch – eritreische Doppelstaater im Alter von 18 - 40 Jahren (Frauen und Männer) unterliegen grundsätzlich der eritreischen Wehrpflicht und müssen bei Einreise damit rechnen, zum Wehrdienst eingezogen zu werden, falls sie ihrer Wehrpflicht noch nicht nachgekommen sind. Da deutsch-eritreische Doppelstaater von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt werden, kann die deutsche Botschaft diesen Personen in den oben genannten Fällen, einschließlich Haftfällen, keine konsularische Hilfe leisten.
Visaanträge finden sie rechts im Menue. |
- | Impfung:Hinweise zu vorgeschriebenen Impfungen:
Bei Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Land mit Gelbfiebervorkommen (Lateinamerika, Afrika) ist eine Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Kinder unter einem Jahr.
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